Internationale Deutsche Meisterschaft der Dyas Klasse 2023
vom 22. August 2023 bis 26. August 2023
Veranstalter: Deutscher Segler-Verband e.V.
durchführender Verein: Segler-Club Gothia e.V. , Bocksfeldstr. 21 13595 Berlin
Wettfahrtleiter: Andreas Baier (SCG)
Vorsitzender des Protestkomitees: Olaf Wulf (SVH)
Ranglistenfaktor: 1,6
Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).
1. REGELN
1.1 Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt.
1.2 [DP] WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser.
1.3 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen, für welche der deutsche Text gilt.
2. SEGELANWEISUNGEN
Die Segelanweisungen sind auf manage2sail ab dem 20.08.2023 hier erhältlich.
3. KOMMUNIKATION
3.1 Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich im Eingangsbereich des Clubhauses des SC Gothia.
3.2 [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.
4. [NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
4.1 Die Veranstaltung ist für alle Boote der Dyas Klasse offen.
4.2 Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem jeweiligen amtlichen Führerschein auch ein entsprechender DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die entsprechende Altersgruppe, ein Jüngstensegelschein sein. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
4.3 Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.
4.4 Jeder einem DSV-Verein angehörende Teilnehmer muss sich über die Internetseite des DSV registriert haben.
4.5 Teilnahmeberechtigte Boote können über manage2sail melden.
4.6 Meldeschluss ist der 09.08.2023.
4.7 Der ausrichtende Verein kann über den Meldeschluss hinaus Meldungen annehmen. Auf diese Meldungen wird ein Aufschlag auf das Meldegeld erhoben.
4.8 Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bezahlen, um als gemeldet zu gelten.
5. MELDEGELDER
5.1 Die Meldegelder sind wie folgt:
Klassen | Meldegeld (EUR) bis 26.07.2023 | Meldegeld (EUR) ab 27.07.2023 bis 09.08.2023 |
---|---|---|
Dyas | 200,00 EUR | 250,00 EUR |
5.2 Das Meldegeld ist unter Angabe der Veranstaltung, des Namens des Steuermanns/der Steuerfrau und der Segelnummer auf das Sportkonto des SC Gothia bei der Berliner Volksbank, BIC: BEVODEBB, IBAN: DE10 1009 0000 3915 9100 32 zu überweisen.
5.3 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.
6. [DP] WERBUNG
6.1 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen.
7. ZEITPLAN
7.1 Registrierung:
Klassen | Registrierung | Ort der Registrierung |
Dyas | 22.08.: 09:00 – 17:00 Uhr | Clubhaus |
Dyas | 23.08: 08:00 – 10:00 Uhr | Clubhaus |
7.2. Zeiten der Ausrüstungskontrolle und Veranstaltungsvermessung sind wie folgt:
Ausrüstung
– 22.08.: 10:00 – 17:00 Uhr Am Steg
– 23.08.: 08:00 – 10:00 Uhr Am Steg
7.3. Am ersten Wettfahrttag findet um 10:30 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. Näheres hierzu wird in den Segelanweisungen veröffentlicht.
7.4 Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:
Klassen | Wettfahrttage | Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt | Anzahl der Wettfahrten |
Dyas | 23.08. bis 26.08. | 23.08.: 13:00 Uhr | 9 |
7.5 Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 13:00 Uhr gegeben.
8. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE
8.1 Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief oder eine Rennwertbescheinigung vorlegen oder nachweisen können.
8.2 [DP] Boote müssen während der in Ziffer 7.2 angegeben Zeiten für Ausrüstungskontrollen zur Verfügung stehen. Während des geplanten Zeitraums für Ausrüstungskontrollen und Veranstaltungsvermessungen werden keine Erstvermessungen durchgeführt.
8.3 Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden.
9. VERANSTALTUNGSORT
9.1 Die Veranstaltung findet im Segler-Club Gothia e.V., Bocksfeldstr. 21, 13595 Berlin statt.
9.2 Das Wettfahrtbüro befindet sich im 1. OG des Clubhauses des SC Gothia.
9.3 Wettfahrtgebiet ist die Große Breite der Unterhavel. Der Anhang „Wettfahrtgebiete“ zeigt die Lage der Wettfahrtgebiete.
10. BAHNEN
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
11. STRAFSYSTEM
11.1 WR 44.1 ist geändert, sodass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Eine-Drehung-Strafe ersetzt ist.
12. WERTUNG
12.1 Eine abgeschlossene Wettfahrt ist zur Gültigkeit der Serie erforderlich.
12.2 Mindestens vier abgeschlossene Wettfahrten sind zur Gültigkeit der Meisterschaft erforderlich.
12.3 a) Werden weniger als fünf Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten.
b) Werden fünf oder mehr Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung.
13. [NP] [DP] BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN
13.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie – soweit anwendbar – die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltungen, die auf der offiziellen Webseite veröffentlicht werden, einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
13.2 Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden, außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung.
13.3 Fahrer von Booten von unterstützenden Personen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen, während der Motor läuft.
13.4 Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
14. [DP] LIEGEPLÄTZE
An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.
15. [DP] EINSCHRÄNKUNGEN BEIM AUS-DEM-WASSER-HOLEN
Kielboote dürfen während der Veranstaltung nicht aus dem Wasser geholt werden, außer mit schriftlicher Erlaubnis des Wettfahrtkomitees und gemäß dessen Bedingungen.
16. [DP] TAUCHAUSRÜSTUNG UND PLASTIKABHÄNGUNGEN
16.1. Geräte, um unter Wasser zu atmen, Plastikabhängungen oder vergleichbare Ausrüstung, sind für Kielboote in dem Zeitraum vom Vorbereitungssignal der ersten Wettfahrt bis zum Ende der Veranstaltung nicht erlaubt.
16.2 Kielboote dürfen in dem Zeitraum vom Vorbereitungssignal der ersten Wettfahrt bis zum Ende der Veranstaltung nicht unterhalb der Wasserlinie gereinigt werden.
17. [DP] MEDIENRECHTE
17.1 Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
18. DATENSCHUTZHINWEISE
Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf der Seite manage2sail zur Verfügung.
19. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
19.1 Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen.
19.2 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV (alles unter www.dsv.org), die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen, alle in ihrer zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.4 Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf https://www.dsv.org/dsv/mitgliederservice/downloads/ zur Verfügung.
20. [DP] VERSICHERUNG
Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
21. PREISE
21.1 Der DSV gibt Preise (Medaillen) für die ersten drei Plätze und Urkunden für die ersten sechs Plätze.
21.2 Folgende(r) Titel werden an die siegreichen Mannschaften vergeben:
Internationale(r) Deutsche(r) Meister(in) in der Dyas-Klasse 2023
21.3 Die in der Gesamtwertung besten zwölf Boote erhalten Preise.
21.4 Zusätzliche Preise können durch den durchführenden Verein, die Klassenvereinigung oder den DSV vergeben werden.
21.5 Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.
WEITERE HINWEISE (NICHT TEIL DER AUSSCHREIBUNG)
22. Camping & Stellplätze für Wohnmobile
22.1 Auf dem Vereinsgelände des SC Gothia stehen begrenzt Stellplätze für Wohnmobile zur Verfügung. Diese können auf manage2sail reserviert werden.
22.2 Die Preise gelten für die gesamte Veranstaltungswoche (Mo. 21.08. – So 27.08.) inkl. Strom und 19% MwSt.
Camping | Preis |
Zelt | 30 EUR |
Wohnmobil/-anhänger bis 3,5t | 50 EUR |
Wohnmobil/-anhänger über 3,5t | 100 EUR |
23. Veranstaltungen
Datum | Beschreibung der Veranstaltung |
22.08. | Begrüßungsabend |
23.08. | Stegparty |
24.08. | Jahreshauptversammlung der Dyas Klassenvereinigung |
25.08. | Jazzabend „Dyas meets Jazz“ mit Live-Musik |
26.08. | Preisverteilung ca. 2h nach Ende der letzten Wettfahrt |
Die Ausschreibung kann hier heruntergeladen werden.